Kids in die Clubs
Der Hamburg-Horner TV beteiligt sich seit mehreren Jahren an der Aktion „Kids in die Clubs“. Diese Aktion finanziert Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Vereinsmitgliedschaft. Die Finanzierung erfolgt in Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Verein des Hamburger Abendblatts „Kinder helfen Kindern“ e.V. sowie weiteren Spendern.
Wer wird gefördert?
Förderungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (noch nicht volljährig), soweit der genannte Personenkreis kein eigenes Einkommen und/oder das Netto-Familieneinkommen eine bestimmte Bemessungsgrenze (wird jährlich neu festgelegt) nicht übersteigt. Die Förderung kann pro Teilnehmer/in nur für einen Verein und eine Abteilung erfolgen.
Wie wird gefördert?
Nach Vorlage des Einzelnachweises „Feststellung der Zuschussberechtigung / wirtschaftliche Familienverhältnisse“ sind die Kinder und Jugendliche während des Förderjahres (Folgemonat der Antragsstellung bis zum 31.3. des Folgejahres bzw. laufenden Jahres) beitragsfrei.
Von der Förderung ausgeschlossen sind die einmaligen Aufnahmegebühren.
Antragsstellung
Die Anträge für die Teilnahme an der „Kids in die Clubs“-Aktion können das ganze Jahr über gestellt werden, gelten dann ab dem Folgemonat der Antragsstellung und haben eine Gültigkeit bis zum 31. März. Zu beachten ist hierbei, dass diese Anträge jedes Jahr im März neu gestellt werden müssen, dazu benötigen wir eine Kopie deines aktuellen Leistungsbescheides (Job-Center) über den Bezug von:
- Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
- Wohngeldzuschuss
- Kinderzuschlag (Familienkasse)
- Asylbewerberleistungen
- sonstigen Transferleistungen
In dem Leistungsbescheid, der noch eine Gültigkeit von einem Monat nach Antragstellung haben muss, müssen alle Familienmitglieder ersichtlich sein.
Bei einem Familieneinkommen unterhalb einer festgelegten Einkommensgrenze werden folgende Unterlagen (in Kopie) benötigt:
- Nettoeinkommen der Eltern
- Eventuelle Unterhaltsleistungen/Erziehungsbeihilfen
- Arbeitslosengeld I (SGB III)
- Kindergeld
- Angabe der Kaltmiete
Mit der Antragstellung geben die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der personenbezogenen Daten an die Hamburger Sportjugend im HSB sowie die zuständigen Behörden.
Alle eingereichten Unterlagen werden von uns vertraulich behandelt und unterliegen den aktuellen Datenschutzbestimmungen.
Die Förderung kann pro Teilnehmer nur für einen Verein und eine Abteilung im Förderjahr erfolgen, es gilt der zuerst bei der Sportjugend (Eingangsstempel der Sportjugend) eingereichte Einzelnachweis. Nach der Genehmigung kann bis zum nächsten 31.03. keine andere Teilhabeleistung im Bereich Kultur, Sport und Geselligkeit in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen zur „Kids in die Clubs“-Aktion findest Du auf der Website der Hamburger Sportjugend.
Ansprechpartner beim Horner TV
Leiterin der Geschäftsstelle:
Ewelina Wojcik
Telefon, Fax & E-Mail:
Tel.: 040 / 6550871
Fax: 040 / 65993681
E-Mail: info@horner-tv.de
Adresse:
Hamburg-Horner Turnverein von 1905 e.V.
Von-Elm-Weg 16 (Sportplatz)
22111 Hamburg
Geschäftszeiten:
Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 17:00 bis 19:00 Uhr
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